Wahl-Knigge: Dos und Don‘ts in der Wahlkabine

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Hast du dich schon mal gefragt, was in einer Wahlkabine erlaubt ist und was nicht?

Ob die Wahlkabine der richtige Ort ist, um den oder die Künstler:in in dir zu entdecken? Wieso eigentlich nicht? Immerhin ist es erlaubt, deinen Stimmzettel zu bemalen und ihn als Papierflieger- oder Boot abzugeben. Nur leserlich muss er sein. Welche kuriosen Dinge sonst noch erlaubt sind und was du in der Wahlkabine besser unterlassen solltest, verraten wir dir in unserer Wahl-Knigge.

4 Dinge…

… von denen du vermutlich nicht dachtest, dass sie in der Wahlkabine tatsächlich erlaubt sind.

#1 „Content is King“…

… denken sich womöglich einige, wenn sie ein Bild ihres Stimmzettels auf Social Media posten. Was dagegen spricht? Grundsätzlich nichts. Denn das Recht auf eine geheime Wahl schützt die „Wähler:innen“ lediglich davor, dass die abgegebene Stimme ungewollt bekannt wird. Wenn du stattdessen also öffentlich zu deiner Entscheidung stehen willst und dadurch vielleicht andere motivierst, zur Wahl zu gehen: nur zu!

#2 Entdecke den oder die Künstler:in in dir

Womöglich hast du ja mitten in der Stimmabgabe eine künstlerische Eingebung. Verewige sie doch einfach direkt auf deinem Wahlzettel. Das geht? Ja! Er darf frei nach Lust und Laune verziert werden. Offiziell ist nur entscheidend, dass eine Wahlabsicht deutlich zu erkennen ist. Aber Vorsicht: Zeichnungen auf dem Wahlkuvert sind verboten – also besser vorher austoben.

#3 Gutes Benehmen lohnt sich

Telefonieren während der Stimmabgabe? Kein Problem. Zumindest für all diejenigen, die sich anständig zu benehmen wissen. Wer in angemessener Lautstärke telefoniert und die Menschen um sich herum nicht stört, hat also nichts zu befürchten. Selbst verkatert oder leicht alkoholisiert darf man sein Kreuz am Wahltag setzen. Damit dürfte klar sein: Ein durchzechtes Wochenende oder ein zu langer Samstagabend gelten nicht mehr als Ausrede, am Sonntag nicht zur Wahl zu gehen ;-)

#4 Des Menschen „bester Freund“…

… darf im Regelfall mit in die Wahlkabine. Trotzdem sollte man darauf achten, dass der Vierbeiner nicht die Ruhe stört oder andere Wähler:innen vor Ort einschränkt. Ein generelles Hundeverbot gibt es aber definitiv nicht.

4 Dinge…

… die du in der Wahlkabine besser unterlässt, wenn deine Stimme zählen soll ;-)

#1 Teamwork makes (ausnahmsweise mal nicht) the dream work

Soll heißen: Mit dem oder der Partner:in in die Kabine gehen ist ein No-Go. Warum? Weil in Österreich das persönliche Wahlrecht gilt – und das ist gut so. Das verhindert nämlich nicht nur Wahlbetrug, sondern schafft auch Freiheit für Wähler:innen, die in ihrem Leben oder ihrer Partnerschaft vielleicht nicht ganz so „unbeeinflusst“ sind wie andere. Bei einer Briefwahl muss deshalb sogar eidesstattlich erklärt werden, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Die Ausnahme: Schwer behinderte und gebrechliche sowie blinde Wähler:innen haben natürlich das Recht auf eine Begleitperson.

#2 Das eigene Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen

Im Gegensatz dazu ist es in den meisten Fällen erlaubt, sein Kind mit in die Wahlkabine zu nehmen. Wie wäre es damit, erste Erfahrungen zu sammeln und den Stimmzettel auszufüllen? Besser nicht. Zum einen gilt hier das persönliche Wahlrecht nach wie vor. Zum anderen geht es nicht darum, Geheimnisse vor den eigenen Kindern zu haben. Vielmehr birgt das gemeinsame Ausfüllen das Risiko, die getroffene Wahl nicht weiter geheim zu wissen. Sei es direkt im Anschluss oder noch Wochen später: die Gefahr des Ausplauderns besteht immer – dafür muss es nicht mal böse gemeint sein. Ab einem gewissen Alter kann die Wahlbehörde vor Ort deshalb auch entscheiden, dass Kinder für die kurze Dauer der Stimmabgabe eben doch vor der Kabine warten müssen.

#3 Die Vorzugsstimme falsch setzen

Worauf man dabei achten muss? Die Vorzugstimme für den oder die Kanditat:in muss an die selbe Partei gehen, bei der man sein „normales“ Kreuz setzt. Die Wahl wird andernfalls zwar nicht ungültig, aber die abgegebene Vorzugsstimme verliert ihren Wert. Denn im Zweifelsfall hat immer die Parteistimme Vorrang. Ein Beispiel: Die Vorzugstimme einem oder einer SPÖ-Kandidat:in zu geben und die ÖVP als Partei zu wählen ist nicht zulässig. In dem Fall wäre die Vorzugstimme ungültig und nur das Kreuz bei der ÖVP würde zählen.

#4 Eine nicht aufgedruckte Partei auf dem Stimmzettel ergänzen

Zwar wird die Stimme dadurch nicht automatisch ungültig, eine tatsächlich gültige Stimme für eine wählbare Partei wurde ja somit aber auch nicht abgegeben. Das Ergebnis ist also dasselbe. Damit das nicht passiert, wirfst du am besten noch einen Blick in unser Wähler:innen-FAQ. Dort findest du einen Überblick über alle Parteien bei den bald stattfindenden Oberösterreich-Wahlen und weitere Tipps, die es am Wahltag zu beachten gilt.

Von David Bauer